Das Handbuch der



Consultative



















revidierte Fassung 2017

© G.D. Schmid


Inhaltsverzeichnis

1 Definitionen der CONSULTATIVE 1

1.1 Beschreibung 1

1.2 Ziele 1

1.3 Methodisches Vorgehen 1

2 Elemente der CONSULTATIVE 3

2.1 Der Lenkungsausschuß 3

2.2 Die Dokumentation der CONSULTATIVE 4

2.3 Die Moderatoren 5

3 Die Projekte der CONSULTATIVE 6

3.1 Die Definition von CONSULTATIV-Projekten 6

3.2 Auswahl von CONSULTATIV-Projekten 6

3.3 Die Durchführung von Projekten 7

4. Leitwerte 8

4.1 Zum Begriff der Nachhaltigkeit 8

4.2 Zum Begriff der Systemverträglichkeit 8

5 Handlungskriterien 10

5.1 Allgemeine Kriterien für Nachhaltigkeit und Systemverträglichkeit 10

5.2 Killerkriterien 11

6 Vorgehensweise bei CONSULTATIV-Verfahren 12

6.1 Allgemeines 12

6.3 Kann-Regeln (Methodik des Projekt-Managements) 14

6.4 Konkrete Literaturempfehlungen zu den Kann-Regeln 15


1 Definitionen der CONSULTATIVE

1.1 Beschreibung

Was ist die CONSULTATIVE?

Die CONSULTATIVE ist ein Verfahren, welches

Was bewirkt die CONSULTATIVE?

Durch das CONSULTATIV-Verfahren lassen sich in Entscheidungsprozessen sehr heterogene Ausgangsmeinungen schnell und effizient zu Entscheidungen bringen, die von einem breiten Konsens getragen werden. Gerade durch die Einbeziehung konträrer Standpunkte und die Qualität des Verfahrens erhalten diese Empfehlungen eine hohe Akzeptanz. Die strenge Regulierung des Verfahrens gewährleistet eine hohe Autorität.

1.2 Ziele

Das methodische Ziel ist es, in erheblich kürzerer Zeit und mit deutlich höherer öffentlicher Akzeptanz zu entscheidungsfähigen Aussagen in kontrovers diskutierten Fragen zu kommen. Dies ist notwendig für eine immer stärker nach kompetenten Empfehlungen und Aussagen suchende Öffentlichkeit - den "engagierten Bürger" als Idealtypus der parlamentarischen Demokratie. Gleichzeitig stärkt sie die Entscheidungsfähigkeit und die Verantwortungsbereitschaft derer, die Entscheidungen zu treffen haben (z.B. Politiker), indem diese sich auf die Kompetenz der Empfehlung verlassen können.

Inhaltliches Ziel ist die in den "Leitwerten" (Terms of Reference) niedergelegte Ansteuerung einer ökologischen Nachhaltigkeit (Sustainibility) anstelle der heute vorherrschenden Vergeudung unersetzlicher Ressourcen im physischen wie im psychischen Bereich. Ferner soll in bewußter Inkaufnahme gelegentlicher Zielkonflikte die Vielfalt und Überlebensfähigkeit von Systemen gestärkt werden. Notwendig ist das inhaltliche Ziel für den Erhalt einer natürlichen, menschenwürdigen Umwelt vor allem im Hinblick auf die kommenden Generationen.

1.3 Methodisches Vorgehen

Das Verfahren der CONSULTATIVE ist angelegt auf eine spätere, öffentlich auszudiskutierende Institutionalisierung als "Vierte Gewalt". Bis zu dieser Diskussion bzw. dem Ergebnis der notwendigen Verfassungsänderung bedient sich die CONSULTATIVE der in diesem Handbuch niedergelegten Grundsätze und Verfahrensweisen. Sie werden in sogenannten "Pilotprojekten" erprobt, gegebenenfalls verbessert und laufend den Interessenten vorgestellt.

Die organisatorischen Grundelemente bestehen aus:

mit laufendem Änderungsdienst.

Durch das Zusammenspiel von Lenkungsausschuß, Dokumentation und CONSULTATIV-Modera­toren wird bereits für die "private" Phase des CONSULTATIV-Verfahrens die notwendige "Würde des Verfahrens" gewährleistet. Ferner vervollständigt ein offenes System von Kommentaren und (Verfahrens-) Empfehlungen die Dokumentation des Verfahrens. Hier handelt es sich aber nur um Hinweise und Erklärungen, die deshalb nicht dem strikten Änderungsdienst der beiden Hauptteile des Handbuchs unterliegen.

2 Elemente der CONSULTATIVE

2.1 Der Lenkungsausschuß

Der Lenkungsausschuß (LA) ist das oberste Organ der CONSULTATIVE, solange diese sich als private Initiative zu verstehen hat. Er besteht aus Personen, die in der Liste "Mitglieder des Lenkungsausschusses" namentlich aufgeführt sind. Sinn und wichtigste Aufgabe des Lenkungsausschusses ist es, das Konzept der CONSULTATIVE als "Management von Kompetenz" in eine praktische anwendbare Methode zu überführen und diese Methode so zu optimieren, dass das Konzept eine möglichst hohe, öffentlich anerkannte Autorität gewinnt. Im einzelnen sind die wichtigsten Aufgaben des Lenkungsausschusses:

Arbeitsweise des Lenkungsausschusses

Der Lenkungsausschuß tagt im Rahmen der Umwelt-Akademie. Er wählt aus seinen Mitgliedern eine(n) Vorsitzende(n) und bestimmt ein Mitglied zum Protokollführer. Die Mitglieder treffen sich jährlich, in Abstimmung auch öfter. Zwischen den Sitzungen können vom Lenkungsausschuß bestimmte Arbeitsgruppen, deren Zusammensetzung jeweils im Protokoll festgehalten wird, öfter zusammentreten. Sie erstatten dem Lenkungsausschuß Bericht. Der Lenkungsausschuß gibt sich eine Arbeitsordnung.



Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses

Sekretariat: Der LA schafft sich ein Sekretariat. Ein Mitglied des LA (Protokollführer) koordiniert die im Sekretariat auszuführenden Arbeiten.

Hauptzweck des Sekretariats ist


Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft im LA ist freiwillig und ehrenamtlich. Ein Ersatz anfallender Kosten wird für den Fall durchzuführender Projekte angestrebt, kann aber nicht zur Bedingung der Mitgliedschaft gemacht werden.

Die Mitgliedschaft kann durch einseitige Erklärung jedes Mitglieds für sich selbst mit unmittelbarer Wirkung beendet werden.

Zur Neuaufnahme von Mitgliedern siehe 2.1 (der Lenkkungsausschuss), Aufgabe 6.

Träger: Träger des LA ist, solange von der Mehrheit seiner Mitglieder kein anderer Beschluss gefasst wird, die UMWELT-AKADEMIE in München.

Ausführung der Hauptaufgaben: Diese sind unter 1.2 (Ziele) und 1.3 (Methodisches Vorgehen) definiert. Praktisch folgt daraus für die Arbeit des LA, dass er sich bei seinen Treffen regelmäßig - soweit nötig - mit folgenden Aufgaben befaßt:

Ferner werden fallweise für vom LA definierte oder an ihn herangetragene Probleme projektbezogene Entscheidungen getroffen.


Diese projektbezogenen Hauptaufgaben umfassen im einzelnen:

Projektauswahl:

Der LA entscheidet über die Aufnahme von Projekten.

Gleiches gilt für deren Beendigung und die Bestätigung der Ergebnisse.

Projekte können von Dritten an den LA der CONSULTATIVE bzw. dessen Träger - die UMWELT-AKADEMIE - herangetragen oder von Mitgliedern des LA selbst vorgeschlagen werden.

Zur Demonstration und Erläuterung der Arbeitsweise kann der LA sogenannte "Pilotprojekte" definieren, bei denen die Bestimmungen der Prozedur sinngemäß, aber nicht bis ins Detail einzuhalten sind.

Unterausschüsse:

Der LA kann projektbezogene Unterausschüsse definieren, besetzen und die Projekte in bestimmtem Umfang an sie delegieren. Von den oben genannten "Hauptaufgaben" können die Unterausschüsse folgende übernehmen:

2.2 Die Dokumentation der CONSULTATIVE

Neben dem LA ist die Dokumentation ein wesentliches Element der CONSULTATIVE.

Diese Dokumentation - auch Handbuch genannt - besteht aus einem Allgemeinen Teil (Definitionen, Ziele etc.) und einem Regelwerk, in dem die Grundlagen der CONSULTATIVE festgelegt sind. Diese zwei Hauptteile der Dokumentation unterliegen einem laufenden Änderungsdienst.

Als weiterer Teil, der allerdings nicht dem Änderungsdienst unterliegt, kommt ein Kommentarteil hinzu. In diesem werden Hinweise und Erläuterungen sowie für die Verfahren hilfreiche Veröffentlichungen zusammengestellt und laufend ergänzt.

Auch die Dokumentation abgeschlossener CONSULTATIV-Verfahren kann, soweit sie wegweisend für weitere Projekte ist, in diesen Kommentarteil aufgenommen werden.

Handbuch: In ihm sind im allgemeinen Teil (Kapitel 1 bis 3) die Definitionen, Elemente und Projekte der CONSULTATIVE beschrieben. Im Regelwerk als dem wichtigsten Teil sind in den Kapiteln 4 bis 6 festgelegt:

Kommentarteil: Der Kommentarteil (Bezugspapiere) umfasst Erläuterungen, Hinweise und Modelle, die ein besseres Verständnis der Leitkriterien wie auch der Vorgehensweise und Verfahrensregeln der CONSULTATIVE gestatten.

Der Kommentarteil unterliegt keinem Änderungsdienst und ist daher nicht verbindlich für das Verfahren.


Die Bezugspapiere werden vom Lenkungsausschuß diskutiert und in eine Titelliste aufgenommen, die laufend ergänzt werden kann.

2.3 Die Moderatoren

Die Moderatoren stellen das dritte und in der Praxis wichtigste Element der CONSULTATIVE dar. Sie werden nach einem festgelegten Verfahren ausgewählt, akkreditiert und laufend überprüft.

Durch ihre wichtigsten Eigenschaften - absolute Neutralität in Bezug auf den Inhalt der von ihnen geleiteten Verfahren und Professionalität in Bezug auf deren Durchführung - stellen sie sicher, daß ein CONSULTATIV-Projekt wesentlich schneller, für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer und im Ergebnis sinnvoller als bisherige Verfahren zu einer kompetenten Beratung und Empfehlung insbesondere für politische Entscheidungen führt.


Schlüsselfunktion


Die Moderatoren des CONSULTATIV-Verfahrens nehmen eine Schlüsselstellung sowohl beim Durchführen der Projekte als auch hinsichtlich der Qualität der Ergebnisse ein.

Entsprechend sorgfältig muss daher ihre Auswahl sowie die Kontrolle ihrer Tätigkeit erfolgen.

Die Auswahlkriterien werden ohne Unterschied nach Rasse, Geschlecht, Nationalität etc. angewendet.

Wesentliche Eigenschaften:


Auswahlkriterien (Referenzen)


Auswahl von Moderatoren


Die Auswahl der Moderatoren für CONSULTATIV-Verfahren erfolgt durch den LA mit qualifizierter Mehrheit. Die Moderatoren sollen den vorne geschilderten Ansprüchen möglichst umfassend genügen. Neben den fachlichen Kriterien der Moderatoren ist entscheidend, dass die Mitglieder des LA von deren Eintreten für die grundlegenden Leitwerte ("Terms of Reference": Kapitel 4 und 5 im Regelwerk) der CONSULTATIVE überzeugt sind.

Dazu können Anhörungen der potentiellen Moderatoren vereinbart werden.

Jedes Mitglied kann ihm kompetent scheinende Moderatoren vorschlagen.

Sie können nach geeigneter Anhörung oder durch Demonstration (z.B. bei "Pilotprojekten") entweder grundsätzlich für das CONSULTATIV-Verfahren akkreditiert oder für ein Einzelverfahren nach gleichen Verfahrensweisen bestimmt werden.

Bei Einzelverfahren gilt die Bestimmung nur für das festgelegte Projekt.

Bei Akkreditierung wird der Nachweis zur Fähigkeit, ein Verfahren im Sinn der CONSULTATIVE zu leiten, solange als gegeben betrachtet, bis der LA aufgrund festgestellter Verfahrensmängel mehrheitlich zu einem anderen Schluss kommt.


3 Die Projekte der CONSULTATIVE

"Projekte" für ein CONSULTATIV-Verfahren sind im Prinzip alle Fragestellungen, zu denen in der Gesellschaft unterschiedliche Lösungsvorstellungen bestehen. Im engeren Sinn betrifft dies Problemkreise, bei denen ein kompetenter, konsensfähiger Lösungsansatz für die Politik (Legislative und Exekutive) als Entscheidungsunterlage benötigt wird.

Dabei soll sich das CONSULTATIV-Verfahren von allen bisher bekannten und praktizierten Verfahrensweisen grundlegend unterscheiden.

Die beiden wesentlichen Unterscheidungsmerkmale sind: - einmal die strikte Neutralität des Projektleiters (CONSULTATIV-Moderators) gegenüber dem Gegenstand des Verfahrens - zum andern die "Würde des Verfahrens", d.h. die strenge Einhaltung der in diesem Handbuch aufgestellten Verfahrensregeln.

Durch diese Besonderheiten soll erreicht werden, dass im Gegensatz zur bisherigen Politikberatung durch weisungsgebundene Fachbehörden oder durch einseitige Interessenvertreter (Lobby) hier ein akzeptanzfähiges, alle denkbaren Argumente berücksichtigendes, öffentlich nachvollziehbares "Expertenurteil" für die Politiker als Entscheidungsgrundlage erarbeitet wird.

3.1 Die Definition von CONSULTATIV-Projekten

Allgemeine Fragestellungen beinhalten häufig ein Bündel von Problemen in einer Mischung aus vorgefaßten Meinungen und "offenen" Ansätzen.

Zur Definition eines echten CONSULTATIV-Projektes sind deshalb im allgemeinen eine Reihe von Vorklärungen notwendig, die im Regelwerk unter dem Begriff "Feasibility-Studie" näher erläutert und in Bezug auf das formale Vorgehen festgelegt werden (Kapitel 6).



Erst nach dieser Vorklärung ist in der Regel ein CONSULTATIV-Projekt tatsächlich formulierbar und definierbar. Im Prinzip kann jedes Problem zum Gegenstand eines CONSULTATIV-Verfahrens gemacht werden. Die Grenzen für Fragestellungen ergeben sich aus Naturgesetzen einerseits und der menschlichen Erkenntnisfähigkeit andererseits, so dass "transzendentale" Fragestellungen in CONSULTATIV-Verfahren nur insoweit relevant sind, als sie verhaltensmäßige Folgen für Menschen und die Gesellschaft erwarten lassen oder auslösen.



3.2 Auswahl von CONSULTATIV-Projekten

Die Auswahl eines CONSULTATIV-Projektes erfolgt prinzipiell durch den LA, solange das Verfahren nicht durch eine Verfassungsänderung in Form einer "vierten Gewalt" in Artikel 20 GG durch die dazu befugten Institutionen eingeführt ist. Dabei können entsprechende Problemstellungen von politischen Parteien, öffentlichen oder privaten Institutionen, Bürgerinitiativen, Verbänden und dergleichen an den LA herangetragen oder von diesem selbst formuliert werden.

Der LA wird sich bemühen, für die Vielzahl möglicher Verfahren eine Rangordnung zu finden. Diese orientiert sich mittels der Kriterien "Nachhaltigkeit" und "Systemverträglichkeit" (Sustainability und Viability) am gesellschaftlichen Bedarf für kompetente Lösungsansätze.

Außerdem dient die in der Vorklärung (siehe 3.3 – dritter Absatz) ermittelte "Machbarkeit" eines entsprechend genau definierten Projektes als weiteres Kriterium für seine Rangfolge.

Schließlich werden aus praktischen Gründen in der Übergangszeit, d.h. bis zur verfassungsmäßigen Verankerung des CONSULTATIV-Verfahrens, vorzugsweise solche Projekte durchzuführen sein, für die sich unter den jeweils gegebenen Verhältnissen eine Finanzierbarkeit des Verfahrens absehen lässt. Diese Finanzierung darf keinen Einfluss auf das Verfahren selbst haben.

3.3 Die Durchführung von Projekten

Die Details der Arbeitsweise von CONSULTATIV-Verfahren werden in den folgenden Kapiteln, besonders aber im Kapitel 6, genau festgelegt.

Die Verfahren werden grundsätzlich von Moderatoren geleitet, die ihrerseits vom LA ausgewählt (akkreditiert) und für das jeweilige Projekt als geeignet betrachtet werden.

In einem Vorklärungs-Verfahren (Feasibility-Studie) wird jeweils

vom Moderator bzw. der Moderatoren-Gruppe erstellt.

Das daran anschließende, eigentliche Verfahren unterliegt den Vorgaben des Regelwerks (Kapitel 4 bis 6) in besonderer Weise, weil nur dadurch ("Würde des Verfahrens") die unbedingt notwendige Autorität der Ergebnisse, d.h. ihre gesellschaftliche Relevanz und Akzeptanz, gesichert werden kann.

Nach dem Durchgang durch die festgelegten Schritte (zwischenzeitlich auch an den "Meilenstein-Entscheidungen") werden die Ergebnisse dem LA und dem Auftraggeber vorgelegt. Der LA kann seinerseits auch Unterausschüsse mit der Wertung der Ergebnisse betrauen.

Diese Wertung durch den LA bezieht sich nur darauf, ob

Die Entscheidung über die Nutzung der Ergebnisse liegt beim Auftraggeber und/oder der Öffentlichkeit.



Um diese Öffentlichkeit herzustellen, wird der LA die Verfahren selbst, ihre Zielsetzung, Problemstellung und die Ergebnisse in geeigneter Form publizieren.

Ein Recht auf Geheimhaltung des Verfahrens oder wesentlicher Teile desselben besteht prinzipiell nicht; ausgenommen sind Erörterungen, bei denen aus Sachgründen die geschützte Intimsphäre von Menschen oder dem Datenschutz unterliegende Tatbestände behandelt werden müssen. Solche Verfahrensteile sind auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken.

"Geheime" (nicht-öffentliche) CONSULTATIV-Verfahren sind nicht statthaft.

4. Leitwerte

Alles menschliche Handeln begründet sich in letzter Instanz auf zugrundeliegenden - bewußten oder unbewußten - Wertungen.

Insofern ist zwar das oberste Ziel jedes CONSULTATIV-Verfahrens seine möglichst vollkommene sachliche Neutralität. Auch diese kann aber nur in einem Bezugsrahmen zum Ausdruck kommen. Eine gute Darstellung dieses Sachverhaltes findet sich in der VDI-Richtlinie 3780 (Fassung vom März 1991) "Technikbewertung Begriffe und Grundlagen", die wir deshalb als ein wichtiges Referenzpapier der CONSULTATIVE betrachten (vgl. oben). Als die wesentlichen Grundwerte jedes CONSULTATIV-Verfahrens und damit als die essentiellen Terms of Reference gelten gemäß Beschluß des LA vom Juli 1992 die beiden folgenden Begriffe:

4.1 Zum Begriff der Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeit - als der Forstwirtschaft entlehntes Prinzip - verkörpert den langfristigen und umfassenden Substanzerhalt (qualitativ und quantitativ) aller natürlichen Potentiale (Ressourcen). Da es keinen Wissensstand gibt - und auch in Zukunft kein solcher umfassend zu erwarten ist - an welcher genauen Grenze die Belastbarkeit (Carrying Capacity) des Ökosystems - sowohl insgesamt als auch seiner Subsysteme - festgemacht werden kann, sind die einzelnen Zielkriterien jeweils an ihrer Richtung zu messen:



4.2 Zum Begriff der Systemverträglichkeit

Der Leitwert der Systemverträglichkeit als zweiter grundlegender "Term of Reference" der CONSULTATIVE stammt in seiner abstrakten Formulierung aus der modernen Systemtheorie. Eine stark auf die menschlichen Verhaltensweisen hin orientierte, praktische Anwendung findet er in der Personalentwicklung und Personalpflege in Unternehmen und anderen, aus Menschen bestehenden Organisationen.

In stark vereinfachter Form lassen sich einige abstrakte Grundregeln aus dem Verhalten komplexer, nichtlinearer (rückgekoppelter) und damit chaotischer Systeme ableiten:

Auf die praktische Zusammenarbeit zwischen Menschen bezogen lauten einige Grundregeln, wie sie unter dem Begriff "Systemverträgliche Organisationsentwicklung" (SOE nach M. Kastner) zusammen gefaßt wurden:

Als Referenzpapier zu den Begriffen der "Viability" und der "Systemverträglichen Organisationsentwicklung" gelten die in Anlage B zu diesem Kapitel genannten Dokumente und Veröffentlichungen, die im Kommentarteil des Regelwerks der CONSULTATIVE unter dem Stichwort "Systemverträglich / Viable" zu finden sind.



5 Handlungskriterien

Auch das CONSULTATIV-Verfahren selbst ist ein Prozess, auf den die Erkenntnisse und Grundregeln der in Kapitel 4 vorgestellten Terms of Reference anzuwenden sind. Insofern darf und kann es keine punktgenauen und detaillierten Handlungskriterien für die Moderatoren von CONSULTATIV-Projekten geben!

Andererseits sollen und müssen die Wertungen, die durch die Leitwerte der Nachhaltigkeit und der Systemverträglichkeit beschrieben werden, sowohl für die Moderatoren wie für die Verfahrensteilnehmer und die Öffentlichkeit in der Durchführung von CONSULTATIV-Projekten erkennbar und nachvollziehbar sein. Dieses Dilemma lässt sich weitgehend auflösen, wenn die im folgenden beschriebenen Handlungskriterien bei jedem konkreten Verfahren zunächst als "Checkliste" benutzt und auf ihre tatsächliche Relevanz für den jeweiligen Untersuchungsgegenstand geprüft werden. Diese Aufgabe obliegt dem Moderator in Zusammenarbeit mit den Projekt-"Parteien". Zur Vereinfachung werden die Handlungskriterien in drei Gruppen zusammengefasst, wobei die Zuordnung nach "überwiegenden Merkmalen" erfolgt und entsprechend flexibel zu behandeln ist:

  1. Allgemeine Kriterien

  2. Stofflich/wirtschaftliche Handlungskriterien

  3. Killerkriterien

5.1 Allgemeine Kriterien für Nachhaltigkeit und Systemverträglichkeit

Hier sollten "Die acht Grundregeln der Biokybernetik" nach F. Vester verwendet werden, deren erste bereits bei den „Terms of Reference“ genannt wurde.

Bei umweltbelastenden Verfahren und Produkten im engeren Sinn anzuwendende Handlungskriterien (nach E.U. von Weizsäcker und U. Müller):

.
Spezifisch stofflich/wirtschaftliche Handlungskriterien für Nachhaltigkeit/Systemverträglichkeit



5.2 Killerkriterien

Killerkriterien für die allgemeine und stofflich/wirtschaftliche Bewertung von Systemen Aus der Systemtheorie und der konkreten Kenntnis vorhandener Probleme in der Umwelt und im sozialen Bereich ist bekannt, dass eine Reihe von "Ausscheidungskriterien" existiert.

Systeme sind beim Zutreffen eines dieser Kriterien als gefährdet, bei mehreren unter Umständen als absolut riskant zu betrachten. Solche Killerkriterien sind:

Die jeweiligen Antagonisten sind als positive wirkende Kriterien zu bewerten.

6 Vorgehensweise bei CONSULTATIV-Verfahren

6.1 Allgemeines

Die praktische Vorgehensweise eines jeden CONSULTATIV-Verfahrens entscheidet sowohl über seine Effizienz als auch über die Autorität der abgegebenen Empfehlung und damit seine öffentliche Akzeptanz.

Diese Vorgehensweise besteht im Prinzip aus einer Kombination strenger Verfahrensregeln mit der Methodik des modernen Projekt-Managements.

In der Beachtung strenger Verfahrensregeln ("Code of Practice"), die auch als "Muss-Regeln" bezeichnet werden können, ähnelt das Verfahren den prozeduralen Vorgaben, wie wir sie in der Judikative vorfinden. Durch sie soll die notwendige "Würde des Verfahrens" erreicht werden, die ihm die für jede wirksame und glaubwürdige (Politik-) Beratung erforderliche Autorität verleiht.

Mit der Anwendung der Methodik eines effizienten Projekt-Managements wird die inhaltliche Qualität sichergestellt. Bei der Anwendung dieser Methodik handelt es sich um "Kann-Regeln", deren Einsatz im Ermessen des jeweiligen Moderators in Zusammenarbeit mit den Verfahrensteilnehmern liegt.

Entsprechend dieser Unterteilung werden im folgenden die Muss-Regeln - also der sogenannte "Code of Practice" im engeren Sinn - detailliert dargestellt.

Der Teil der "Kann-Regeln" wird in diesem Regelwerk kurz erläutert. Die Fülle an Detailinformationen soll aus entsprechend brauchbaren Texten in der Literatur entnommen werden. Die wichtigsten Ausführungen werden - ähnlich wie die Referenzpapiere zu den Kapiteln 4 und 5 des Handbuchs - nur in einer fallweise ergänzbaren und veränderbaren Titelliste aufgeführt.

6.2 Muss-Regeln ("Code of Practice")

Ein CONSULTATIV-Verfahren muss unter allen Umständen ein klares Verfahrensziel haben. Um ein solches Verfahrensziel definieren zu können, bedarf es stets einer Vorstudie (Feasibility Study oder Machbarkeitsstudie).

Vorgehensweise bei der Vorstudie: Bei einem vom Lenkungsausschuß angenommenen Projekt (Kapitel 2 und 3 ) beauftragt dieser geeignete Moderatoren (Kapitel 2, ) oder auch eine Arbeitsgruppe aus seiner Mitte mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie (Feasibility-Study). Sie verläuft in folgenden Schritten:

1. Schritt: Erfassung und Strukturierung der wesentlichen Problemfelder

Wie ist der zu untersuchende Tatbestand zu bezeichnen und abzugrenzen; vereinfacht:

Hierzu können auch professionelle Werkzeuge wie z.B. Meinungsforschung benutzt werden.

2. Schritt: Datensammlung

Was ist über den angefragten oder zu untersuchenden Tatbestand bereits bekannt und welche Meinungen sind gegeben? Dazu werden alle verfügbaren Daten gesammelt. Sie können aus Literatur, Datenbanken, Medien und Aussagen öffentlich zugänglicher "Fachleute" stammen und werden wertungsfrei abgespeichert;

"Meinungsgruppen" zusammengestellt. Noch immer ohne jede Wertung werden die gesammelten/gelisteten Fakten, Daten und Meinungen in einer Weise strukturiert, die bestimmte "Blöcke" von Meinungen, Hypothesen oder Theorien absehen lässt; das Vielfaltskriterium überprüft. Hier ist sicherzustellen, dass nicht schon in der Vorphase für "irrelevant" gehaltene Informationen oder Meinungen unter den Tisch fallen. Vielmehr sind solche ausdrücklich aktiv zu suchen.

3. Schritt: Teilnehmerkreis

Aus Schritt 1 und den Ansichten des "Auftraggebers" und/oder Leitung des Vorprojektes ist zu ermitteln, welche "Funktionen" (noch nicht Personen!) in einem späteren Projekt unbedingt vertreten sein müssen. Bei diesen "Funktionen" kann und soll es sich nicht nur um Experten zu einem oder mehreren der in der Strukturierung herausgearbeiteten "Meinungsblöcke" (oder auch Daten/Faktengruppen) handeln. Vielmehr müssen auch die aus der Strukturierung nach Schritt 1 absehbaren Betroffenen in einer entsprechenden Funktion berücksichtigt werden.

4. Schritt: Zieldefinition für das eigentliche Verfahren

Die Leitung des Vorprojektes formuliert aus den vorhergehenden Schritten einen Entwurf für das eigentliche CONSULTATIV-Verfahren. Falls ein Auftraggeber vorhanden ist, wird der Entwurf mit diesem abgestimmt. Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt die Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss. Wird keine Einigung über die Formulierung des Projektziels erreicht, muss für die augenblickliche Situation auf eine Bearbeitung des Projektes verzichtet werden. Die Zieldefinition erfordert eine Reihe von Festlegungen vor dem Verfahrensbeginn. Diese umfassen:

Nach diesen Klärungen beginnt das eigentliche Verfahren. Dieses verläuft folgendermaßen:

Der Lenkungsausschuss legt nun den endgültigen Moderator2 fest. Dieser verpflichtet sich schriftlich zur Neutralität in Bezug auf den Inhalt des geplanten Verfahrens.

Der Moderator stellt schließlich aus der "Funktionsliste" eine gewünschte Teilnehmerliste nach Personen zusammen. Diese Personen müssen für die angenommenen Funktionen repräsentativ und gleichzeitig für das Verfahren verfügbar sein. Sie sollen alle kontroversen Standpunkte abdecken.

Nach Etablierung des Projekt-Teams erfolgt eine konstituierende Sitzung. In dieser kann der Moderator von der einfachen Mehrheit der Teilnehmer abgelehnt werden, falls er trotz vorgelegter Neutralitätsverpflichtung von diesen als "befangen" im Sinn des Untersuchungsgegenstandes betrachtet wird.

In diesem letzteren Fall benennt der Lenkungsausschuß erneut einen oder mehrere neue Moderatoren, ohne daß deshalb die vorangegangenen Schritte nochmals zu durchlaufen sind.



Regeln des Verfahrens selbst

Die Funktion des Moderators im laufenden Verfahren

Als Leiter des Verfahrens hat der Moderator die folgenden Rechte:



Abschluss des Verfahrens

Der Moderator verantwortet das schließlich erreichte Ergebnis (Empfehlung, Alternativen, Optionen) persönlich.



6.3 Kann-Regeln (Methodik des Projekt-Managements)

Für die Methodik des effizienten Projekt-Managements können nur Hinweise gegeben werden. Sie gelten entsprechend als "Kann-Regeln".

Projektziel

Es empfiehlt sich, das Projektziel des Verfahrens durch offene und nicht durch geschlossene Fragestellungen zu definieren. ("Geschlossene" Fragen sind solche, die sich letztlich mit "ja" oder "nein" beantworten lassen).

So sollte beispielsweise die Frage nach einer zweckmäßigen zukünftigen Energieversorgung im Hinblick auf Kernenergie lauten:

"Welche Rolle kann und darf die Kernkraft (und zwar in welcher Form) bei der zukünftigen Energieerzeugung spielen?"

Wenig geeignet wäre die Frage:

"Ist die Kernkraft (wenn ja, in welcher Form) geeignet, eine wesentliche Rolle bei der zukünftigen Energieerzeugung zu spielen?"

Allgemeine Verfahrensregeln

Empfehlenswert sind alle in der Workshop-Leitung bewährten Regeln wie:

Strukturierung des Projektes z.B. nach den Kriterien:

Komplexe Betrachtung z.B. nach den Merkmalen:

Prioritätensetzung z.B. nach den Kategorien:

Der Moderator erläutert diese Techniken zweckmäßigerweise den Teilnehmern zu Beginn des Verfahrens und stellt damit sicher, dass sie diese akzeptieren und sich selbst damit vertraut machen.



6.4 Konkrete Literaturempfehlungen zu den Kann-Regeln

Die im folgenden gelisteten Literaturempfehlungen wenden sich vornehmlich an die Moderatoren von CONSULTATIV-Verfahren.

Im Gegensatz zu den verpflichtenden Leitwerten und Handlungskriterien (Kapitel 4 und 5) sind sie weder als vollständig noch als ausschließlich zu betrachten. Sie sollten es aber ermöglichen, auch schwierige Fragestellungen und Verfahren in der erwünschten, effizienten Arbeitsweise durchzuführen.

Beispiele für derartige Verfahrensempfehlungen sind:



Auskünfte dazu erteilt gerne die Umwelt-Akademie .



Literaturempfehlungen

zu Kapitel 4 (verpflichtend, „Muss-Regeln“)

Die Texte finden sich abgelegt im "Kommentarteil der CONSULTATIVE", dem nicht dem Änderungsdienst unterliegenden Teil C der DOKUMENTATION.

[1] Ch. Busch-Lüty "Nachhaltigkeit als Leitbild des Wirtschaftens", Feb. 1992

[2] Harald Payer "Sustainable Development", Jan. 1992

[3] B. Nill/D. Schmid "Schemata "Nachhaltigkeit" und "Integraler Umweltschutz", 1991

[4] J.A. Weissmahr "A Requirement for Sustainability", August 1992

[5] H. Langer "Towards Sustainibility Executive Summary", Februar 1992

[6] H.-P. Dürr Zukunft gestalten, aber im Einvernehmen mit der Natur“, Juli 1974



zu Kapitel 4 (optional, „Kann-Regeln“)

Die Texte finden sich abgelegt im "Kommentarteil der CONSULTATIVE", dem nicht dem Änderungsdienst unterliegenden Teil C der DOKUMENTATION.

[7] W.D. Grossmann "Charakteristika lebensfähiger Systeme", Okt. 1990

[8] G. Briggs/F.D. Peat "Die Entdeckung des Chaos" Vorwort und "Die Kunst des Forschers und andere Künste", Hanser-Verlag, 1990

[9] M. Kastner "Systemverträgliche Organisationsentwicklung“, Aug. 1991

zu Kapitel 5 (Referenzpapiere für Handlungskriterien)

Als Referenzpapiere für die praktische Umsetzung der Leitlinien werden nach gegenwärtigem Stand empfohlen

[10] Allgemeines Programm "Caring for the Earth"

[11] Für Entwicklungsfragen in Regionen "Magna Charta Gentium et Regionum"

[12] Als Beispiel für eine Strategie im kommunalen Bereich „Umweltschutzgesetz der Stadt Basel"

1Dieses Ziel ist derzeit nicht erreichbar, aber langfristig unbedingt anzustreben

2Unter "Moderator" ist die Funktion der Projektleitung zu verstehen, die sowohl von einer als auch mehreren Personen wahrgenommen werden kann