Vorgehensweise bei Consultativ-Verfahren


Weitere Details siehe Handbuch der Consulative.


1. Allgemeines

Die praktische Vorgehensweise eines jeden Consultativ-Verfahrens entscheidet sowohl über seine Effizienz als auch über die Autorität der abgegebenen Empfehlung und damit seine öffentliche Akzeptanz.

Diese Vorgehensweise besteht im Prinzip aus einer Kombination strenger Verfahrensregeln mit der Methodik des modernen Projekt-Managements.

In der Beachtung strenger Verfahrensregeln (Code of Practice), die auch als Muss-Regeln bezeichnet werden können, ähnelt das Verfahren den prozeduralen Vorgaben, wie wir sie in der Judikative vorfinden.

Durch sie soll die notwendige Würde des Verfahrens erreicht werden, die ihm die für jede wirksame und glaubwürdige (Politik-) Beratung erforderliche Autorität verleiht.

Mit der Anwendung der Methodik eines effizienten Projekt-Managements wird die inhaltliche Qualität sichergestellt.

Bei der Anwendung dieser Methodik handelt es sich um Kann-Regeln, deren Einsatz im Ermessen des jeweiligen Moderators in Zusammenarbeit mit den Verfahrensteilnehmern liegt.

Regeln (Code of Practice)

Ein Consultativ-Verfahren muß unter allen Umständen ein klares Verfahrensziel haben. Um ein solches Verfahrensziel definieren zu können, bedarf es stets einer Vorstudie (Feasibility Study oder Machbarkeitsstudie).

Vorgehensweise bei der Vorstudie: Bei einem vom Lenkungsausschuß angenommenen Projekt beauftragt dieser geeignete Moderatoren oder auch eine Arbeitsgruppe aus seiner Mitte mit der Durchführung einer Vorstudie. Sie verläuft in folgenden Schritten:

2. Vorstudie

1. Schritt
Erfassung und Strukturierung der wesentlichen Problemfelder
Wie ist der zu untersuchende Tatbestand zu bezeichnen und abzugrenzen; vereinfacht: Um was geht es? Wer ist beteiligt? Wer ist betroffen?. Hierzu können auch professionelle Werkzeuge z.B. Meinungsforschung benutzt werden.

2. Schritt
Datensammlung
Was ist über den angefragten oder zu untersuchenden Tatbestand bereits bekannt und welche Meinungen sind gegeben? Dazu werden

3. Schritt
Teilnehmerkreis
Aus Schritt 1 und den Ansichten des Auftraggebers und/oder Leitung des Vorprojektes ist zu ermitteln, welche Funktionen (noch nicht Personen!) in einem späteren Projekt unbedingt vertreten sein müssen. Bei diesen Funktionen kann und soll es sich nicht nur um Experten zu einem oder mehreren der in der Strukturierung herausgearbeiteten Meinungsblöcke (oder auch Daten/Faktengruppen) handeln. Vielmehr müssen auch die aus der Strukturierung nach Schritt 1 absehbaren Betroffenen in einer entsprechenden Funktion berücksichtigt werden.

4. Schritt
Zieldefinition für das eigentliche Verfahren
Die Leitung der Vorstudie formuliert aus den vorhergehenden Schritten einen Entwurf für das eigentliche Consultativ-Verfahren.Falls ein Auftraggeber vorhanden ist, wird der Entwurf mit diesem abgestimmt. Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt die Abstimmung mit dem Lenkungsausschuß. Wird keine Einigung über die Formulierung des Projektziels erreicht, muß für die augenblickliche Situation auf eine Bearbeitung des Projektes verzichtet werden. Die Zieldefinition erfordert eine Reihe von Festlegungen vor dem Verfahrensbeginn. Diese umfassen:· Eine schriftliche Festlegung des Verfahrens- oder Projektzieles. Diese kann in einem iterativen Verfahren beim Erreichen bestimmter Meilensteine (definierte Zwischenstufen) nachgebessert werden.· · Vorstellungen über· die Laufzeit des Projektes.· Die Meilensteine des Verfahrens.· Die geschätzten Kosten.· Den notwendigen Teilnehmerkreis (s. Schritt 3).

3. Hauptverfahren

Nach diesen Klärungen beginnt das eigentliche Verfahren. Dieses verläuft folgendermaßen:

Der Lenkungsausschuß legt nun den endgültigen Moderator (Unter Mediator ist die Funktion der Projektleitung zu verstehen, die sowohl von einer als auch mehreren Personen wahrgenommen werden kann) fest. Dieser verpflichtet sich schriftlich zur Neutralität in bezug auf den Inhalt des geplanten Verfahrens.

Der Moderator stellt schließlich aus der Funktionsliste eine gewünschte Teilnehmerliste nach Personen zusammen. Diese Personen müssen für die angenommenen Funktionen repräsentativ und gleichzeitig für das Verfahren verfügbar sein. Sie sollen alle kontroversen Standpunkte abdecken.

Nach Etablierung des Projekt-Teams erfolgt eine konstituierende Sitzung. In dieser kann der Moderator von der einfachen Mehrheit der Teilnehmer abgelehnt werden, falls er trotz vorgelegter Neutralitätsverpflichtung von diesen als befangen im Sinn des Untersuchungsgegenstandes betrachtet wird.

In diesem letzteren Fall benennt der Lenkungsausschuß erneut einen oder mehrere neue Moderatoren, ohne daß deshalb die vorangegangenen Schritte nochmals zu durchlaufen sind.

Regeln des Verfahrens selbst

Die Funktion des Moderators im (laufenden) Verfahren selbst

Der Moderator ist den Leitwerten der Umwelt-Akademie e.V. Nachhaltigkeit und Systemverträglichkeit verpflichtet.

Daher ist der Moderator verpflichtet: Als Leiter des Verfahrens hat der Moderator die folgenden Rechte: 4. Abschluß des Verfahrens

Weitere Details siehe Handbuch der Consulative.